Es braucht Rechtssicherheit

Gegen die Bescheide für die Nachzahlung der Umsatzsteuer in den Jahren 2016 und 2017 in der Höhe EUR 54.339,82, die Körperschaftssteuer für die Jahre 2016 bis 2021 in der Höhe von EUR 387.768,00 sowie die sogenannte Zuwendungsabgabe an die Vorarlberger Volkspartei in den Jahren 2017 bis 2021 in der Höhe von EUR 106.457,25 wird seitens des Wirtschaftsbundes Vorarlberg Beschwerde eingelegt.

Nach langer rechtlicher Prüfung ist der Wirtschaftsbund Vorarlberg zum Entschluss gekommen, Beschwerde gegen die Bescheide des Finanzamtes Vorarlberg einzureichen. Die Beschwerde richtet sich vor allem gegen die Bescheide der Zuwendungsabgabepflicht und teilweise der Steuernachzahlung aufgrund des Magazins „Vorarlberger Wirtschaft“.

Der Wirtschaftsbund ist eine Teilorganisation der ÖVP. Als solche wird er beispielsweise auch vom Rechnungshof geprüft, eben im Wissen, das der Wirtschaftsbund ein Teil der ÖVP und keine sogenannte „nahestehende Organisation“ ist. Für die Verpflichtung zur Abführung einer Zuwendungsabgabe bleibt folglich kein Raum, da der Wirtschaftsbund Vorarlberg als „Teil der ÖVP“ innerhalb dieser anzusiedeln ist. Das Tatbestandsmerkmal des Zuwendenden wird im vorliegenden Fall nicht erfüllt. 

Abgabenrechtlich ist der Wirtschaftsbund Vorarlberg als Körperschaft öffentlichen Rechts zu qualifizieren und begründet mit den streitgegenständlichen Einnahmen der Jahre 2016 und 2017 keinen Betrieb gewerblicher Art. Als Teilorganisation einer politischen Partei ist es eine Kerntätigkeit, Mitglieder sowie die Öffentlichkeit über politische Tätigkeiten und Vorhaben zu informieren.

Die Körperschaftssteuer ab dem Jahr 2018 hätte nicht dem Steuersubjekt „Österreichischer Wirtschaftsbund – Landesgruppe Vorarlberg“ zur Vorschreibung gebracht werden dürfen, weshalb auch gegen diese Bescheide Beschwerde eingelegt wird. Die Nachzahlungen der Umsatzsteuer für die Jahre 2018 bis 2021 in der Höhe von EUR 429.482,30 wurde hingegen akzeptiert.

Der Wirtschaftsbund Vorarlberg erwartet sich durch das Verfahren Rechtssicherheit für die politische Arbeit von Parteien und ihren Teilorganisationen sowie eine klare rechtliche Trennung von Teilorganisation und Vorfeldorganisation.

Weitere News

Ein neuer Ort fürs Tun: Der JWV Hub am Campus V ist eröffnet

Mit der Eröffnung des neuen JWV Hub am Campus V in Dornbirn am 21. Mai hat die Junge Wirtschaft Vorarlberg einen starken…

CAMPUS V wird zum starken Zentrum für Wirtschaft, Tourismus und Innovation

CAMPUS V wird zum Zentrum für Wirtschaft, Tourismus und Innovation. Das Land Vorarlberg bündelt seine Kräfte am CAMPUS V in Dornbirn:…

Vorarlberger Tourismusnachwuchs glänzt bei den JuniorSkills 2026

Große Bühne für große Leistungen: Im Rahmen der Ehrung durch das Land Vorarlberg und die Wirtschaftskammer am 18. Mai wurden…

Was bleibt nach der WM? Montafoner Tourismustag im Zeichen der Weltmeisterschaften 2027

Was bleibt nach der WM? Diese Frage stand im Mittelpunkt des diesjährigen Montafoner Tourismustags am 12. Mai. Im Zentrum der…

Business Stammtisch Dornbirn: Starke Verbindungen, vernetzte Kompetenz

Der Wirtschaftsbund lud zum Business Stammtisch mit Betriebsbesuch beim Autohaus Unterberger in Dornbirn ein. Im Mittelpunkt standen dabei nicht nur…

PolicyLab Wirtschaft & Standort mit Staatssekretär Alexander Pröll: Vorarlberger Perspektiven im Bundeskanzleramt

Wie bleibt ein Wirtschaftsstandort im digitalen Zeitalter wettbewerbsfähig? Und welche Rolle spielt Politik dabei ganz konkret? Mit diesen Fragen beschäftigten…