Haben Sie schon einmal etwas von EUDR, CSDDD, CBAM oder CSRD gehört?
„Vielleicht? Vielleicht auch nur am Rande? Aber die Unternehmerinnen und Unternehmer wissen längst sehr genau, was sich hinter diesen Abkürzungen verbirgt: neue Pflichten, neue Nachweise, neue Berichte, neue Formulare — und vor allem: neue Unsicherheiten. Und genau das ist der Punkt: Wenn aus jeder guten Absicht eine neue Berichtspflicht wird, wenn sich eine Vorschrift an die nächste reiht, wenn Betriebe mehr Zeit mit Dokumentieren als mit Arbeiten verbringen, dann ist der Punkt erreicht, an dem man klar sagen muss: So geht es definitiv nicht weiter,“ so Wirtschaftslandesrat Marco Tittler anlässlich der heute in Salzburg stattgefundenen Sitzung der Wirtschaftslandesrätinnen.
In den vergangenen Jahren haben sich Sorgfalts-, Melde- und Berichtspflichten in mehreren Rechtsbereichen verdichtet, wodurch ein immer umfangreicheres regulatorisches Umfeld entstanden ist. Das Problem liegt vielleicht nicht so sehr in einer einzelnen Maßnahme, aber in der Summe der Vorgaben, die Ressourcen bindet, unternehmerische Spielräume verkleinert und mittlerweile substanzielle Kosten verursacht.
Besonders stark betroffen sind kleine und mittlere Unternehmen, die neue Anforderungen nicht mit betriebsinterner Expertise abfedern können. Zusätzliche Pflichten landen dort direkt bei Geschäftsführungen, Personalverantwortlichen und Mitarbeitenden, die sie parallel zum laufenden Betrieb bewältigen müssen. Und selbst die Regelungen, die nur für vermeintlich große Unternehmen gedacht waren, sind von allen Unternehmen zu erfüllen, die mit großen Unternehmen in Geschäftsbeziehungen stehen oder in eine solche eintreten wollen. So sind beispielsweise die Vorgaben des Lieferkettengesetzes nicht nur von Unternehmen mit mehr als 5000 Mitarbeiter zu erfüllen, sondern defacto auch von einem innovativen Craftbeer-Brauer oder einem nachhaltigen Kaffeeröster, welcher an ein großes Unternehmen liefern möchte.
Zusätzliche Belastungen durch EU-Regelungen: Das muss beendet werden!
Wegen des europäischen Lieferkettengesetzes (CSDDD) müssen Risikoanalysen, Überwachungs- und Dokumentationspflichten sowie vertragliche Absicherungen aufgebaut und laufend aktualisiert werden. Die Nachhaltigkeits-Berichtspflichten (CSRD, Taxonomie) haben den Umfang der Unternehmensberichterstattung nochmals deutlich ausgeweitet und wirken über große Unternehmen bis in die KMU-Strukturen hinein, weil diese zusätzliche Daten zuliefern müssen. Der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) bringt neue Pflichten gegenüber Zoll- und Registersystemen und deutliche Nachteile heimischer Produzenten gegenüber globalen Mitbewerbern mit sich.
Mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) müssen Unternehmen entlang ihrer Lieferketten detaillierte Informationen zu Herkunft, Geolokalisierung und Entwaldungsfreiheit bestimmter Rohstoffe und Produkte erfassen, prüfen und dokumentieren. Betroffen sind Betriebe, die entsprechende Waren in den EU-Markt einführen, bereitstellen oder exportieren. Auch bei verschobenen Anwendungsfristen bleibt der Grundmechanismus derselbe: zusätzliche Sorgfaltspflichten, neue Datensysteme und aufwendige Dokumentationsprozesse in Industrie und Handel.
Asbest-Verordnung (Grenzwertverordnung)
Während die Senkung der Grenzwerte zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein unbestritten richtiges und notwendiges Signal ist, droht die Umsetzung in der Praxis im bürokratischen Sumpf zu versinken. Anstatt Betriebe aktiv beim Gesundheitsschutz zu unterstützen, bürdet die neue Verordnung den Unternehmen eine Flut an Dokumentations-, Melde- und Genehmigungspflichten auf. Das Ergebnis: Die eigentliche Arbeit auf der Baustelle wird durch einen massiven Verwaltungsapparat gelähmt, der vor allem kleine und mittlere Betriebe an die Belastungsgrenze treibt.
Lohngerechtigkeit steht außer Streit
Die EU-Entgelt-Transparenzrichtlinie muss von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Sie bringt für Unternehmen unter anderem neue Informationsrechte für Bewerberinnen und Bewerber sowie Beschäftigte, zusätzliche Anforderungen an Vergütungssysteme und künftig umfangreichere Berichts- und Prüfpflichten für Unternehmen ab 100 Beschäftigten. Bei nicht erklärbaren Entgeltunterschieden von 5 Prozent oder mehr sind gemeinsame Entgeltbewertungen mit Arbeitnehmervertretungen vorgesehen. Aus einem berechtigten Gleichstellungsziel wird damit ein erheblicher zusätzlicher administrativer und rechtlicher Umsetzungsaufwand – insbesondere für Betriebe ohne große Personal- und Rechtsabteilungen.
Lohngerechtigkeit ist keine Streitfrage, sondern ein gemeinsames Ziel. Entscheidend ist jedoch, dass die europäische Entgelt-Transparenzrichtlinie so umgesetzt wird, dass daraus kein Bürokratiemonster mit unverhältnismäßigen Zusatzlasten für die Betriebe entsteht.
„Die Unternehmen dürfen nicht laufend mit neuen Auflagen konfrontiert werden, während Fachkräftemangel, hohe Energiepreise, Konjunkturrisiken, steigende Standortkosten und langwierige Verfahren den Druck zusätzlich erhöhen“, so der Wirtschaftslandesrat. Die Betriebe brauchen definitiv keine weitere Belastungswelle, sondern eine spürbare Entlastung, weniger Bürokratie und mehr Vertrauen in jene, die Arbeit und Wertschöpfung vor Ort sichern. „Der Wirtschaftsbund Vorarlberg stellt sich dabei nicht gegen sinnvolle Inhalte einzelner Regelungen, sondern gegen die stetige Ausweitung administrativer Pflichten“, so Landesrat Tittler abschließend.
Foto: Dietmar Mathis