Erhöhter Investitionsfreibetrag: Ein wirtschaftspolitisches Signal für Wettbewerbsfähigkeit und Transformation

Die temporäre und deutliche Erhöhung des Investitionsfreibetrags ab November 2025 ist ein wirtschaftspolitisches Signal von Gewicht und ein Beispiel für eine erfolgreiche Interessenvertretung durch den Wirtschaftsbund. Gerade im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld, geprägt von globaler Unsicherheit, strukturellen Umbrüchen und Transformationstrends, ist es für österreichische und folglich Vorarlberger Unternehmen entscheidend, ihre Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit durch kluge Investitionen zu sichern.​

Der Investitionsfreibetrag ist eine steuerliche Begünstigung, die Unternehmen für abnutzbare Anlagegüter erstmals wieder seit der ökosozialen Steuerreform 2022 beanspruchen können. Bereits die Wiedereinführung des IFB war eine zentrale Forderung des Wirtschaftsbunds und wurde von der Regierung aufgenommen, um den Investitionsmotor anzukurbeln und die konjunkturelle Dynamik zu fördern.​

Mit der jetzigen Maßnahme hat der Nationalrat am 15. Oktober 2025 die Höhe des Freibetrags temporär erhöht: Für allgemeine Investitionen sind nun 20 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sofort steuerwirksam absetzbar, für besonders klimafreundliche Investitionen sogar 22 Prozent. Konkret können Betriebe ihre Liquidität spürbar verbessern. Das erhöht den Spielraum für Innovationen, Digitalisierung oder Modernisierungen und fördert zudem ökologische Transformationsprojekte. Die Bemessungsgrundlage von maximal einer Million Euro pro Jahr bleibt bestehen und macht die Förderung für den breiten Mittelstand und industrienahe Betriebe attraktiv und planbar.​

Der Wirtschaftsbund hat sich in den letzten Monaten massiv für diese Verbesserung eingesetzt. Die nun beschlossene Reform ist daher ein Erfolg der Partner aus der Wirtschaft und genau auf die Bedürfnisse von Betrieben zugeschnitten, die ihre Wettbewerbsfähigkeit in einem herausfordernden Umfeld erhalten und ausbauen wollen.

Erwähnenswert sind zudem die gezielten Ausschlüsse, die dafür sorgen, dass die Förderung tatsächlich in zukunftsfähige Bereiche fließt. Investitionen in fossile Energie oder Gebrauchtgüter sind ebenso ausgeschlossen wie geringwertige Wirtschaftsgüter oder Güter, für die der Gewinnfreibetrag bereits genutzt wird. Besonders wichtig für Unternehmerinnen und Unternehmer: Ökologie-orientierte Investitionen, beispielsweise emissionsfreie Fahrzeuge, Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen, profitieren von der noch höheren Förderung und setzen einen starken Anreiz für Transformation und Klimaschutz.​

Unternehmen, die im Zeitraum der Erhöhung Investitionen planen, sollten die steuerlichen Vorteile bewusst nutzen. So ist es möglich, Projekte gezielt in die Jahre 2025 und 2026 zu verlagern, um den größtmöglichen Nutzen zu erzielen. Jedes Unternehmen, egal ob kleiner Gewerbebetrieb oder industrieller Mittelständler, hat so die Chance, die eigene Innovationskraft auszubauen und gleichzeitig wirtschaftliche Sicherheit zu schaffen.

Im Ergebnis ist die Erhöhung des Investitionsfreibetrags ein zentraler Impuls für den heimischen Wirtschaftsstandort. Die Maßnahme steht beispielhaft für partnerschaftliche Wirtschaftspolitik mit direktem Nutzen für die Betriebe und unterstützt den nachhaltigen Wandel, der nötig ist, um den Standort attraktiv und zukunftsfähig zu halten.

Text: Jonas Mayrhofer

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